Durch unsere langjährige Erfahrung und unser technisches Know-how sind Sie bei uns in besten Händen, wenn es um Ihr Fahrzeug geht. Professionalautoglasfachwerkstatt
Laut StVZO darf eine Schadenstelle in der Windschutzscheibe, die im Sichtfeld des Fahrers liegt, nicht repariert werden. Das Fahrersichtfeld ist der rot gekennzeichnete Bereich in der Infografik.
Dieser Bereich ist ca. 30 cm breit und falls Sie dort einen Schaden haben, wie z.B. einen Steinschlag , dann muss die Windschutzscheibe komplett ausgetauscht werden.